Steuertipps für Floristen

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October 2018
Steuertipps für Floristen

Ein eigener Blumenladen

Knowhow

Ein eigener Blumenladen bedarf so einiges: Sowohl Knowhow in der Blumen- und Pflanzenwelt als auch einen einladenden Verkaufsraum, kühle Lagermöglichkeiten und BWL-Kenntnisse. Als Florist sollten Sie nämlich nicht nur Hortensien von Ranunkeln unterscheiden können, sondern auch den Überblick bei Steuern und Buchhaltung bewahren.

Blumen haben einige steuerliche Besonderheiten. So fallen sie unter einen niedrigen Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Verkaufen Sie allerdings die Vase zum Blumenstrauß dazu, müssen Sie diese mit 19 Prozent Steuersatz ausweisen, genau wie Kunstblumen. Selbstgezüchtete Blumen werden mit 8 Prozent versteuert.

Da kann man schon einmal durcheinander kommen. Eine sehr genaue Buchführung ist daher von großer Bedeutung, damit Sie korrekte Zahlen an das Finanzamt melden.

Kassensystem

Ein professionelles Waren- und Kassensystem kann Ihnen dabei helfen, jedem Ihrer Produkte im Sortiment den richtigen Steuersatz zuzuordnen, sodass Sie die einzelnen Steuersätze nicht im Kopf behalten müssen. So haben Sie zukünftig mehr Zeit, um in der wunderbaren Welt der Blumen zu schwelgen.

Steuerbelastungen

An den Steuerbelastungen kommen Sie als Selbstständiger allerdings nicht vorbei. Dennoch gibt es ein paar Tricks, mit denen Sie Ihre Steuerlast senken und Steuern einsparen können. Ein paar davon möchten wir Ihnen in diesem Beitrag vorstellen.

Reisekosten können als steuerlich relevant angerechnet werden

Als Besitzer eines Blumenladens werden Sie sicherlich nicht drum herum kommen, Ihr Geschäft hin und wieder zu verlassen. Wie gut! Denn die sogenannte Dienstreisepauschale, die mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer berechnet wird, kann steuerlich angerechnet werden. So besuchen Sie als Florist bestimmt Hochzeiten, Geburtstage oder andere Veranstaltungen. Immer, wenn der tatsächliche Einsatzort nicht der Unternehmensstandort ist, können Sie diese Dienstreisepauschale geltend machen und auf Ihre Steuern anrechnen.

Falls Ihr Einsatz länger als einen Tag dauert umso besser, denn Kosten für Hotel und Spesen können ebenfalls angerechnet werden. Wichtig hierbei ist nur, dass Sie die nötigen Belege aufbewahren und Buch über Ihre Reisen führen. Ein Reisekostenabrechnungsformular finden Sie hier.

Ein Büro macht sich positiv in der Steuerrechnung

Selbstständige, die ein Arbeitszimmer oder Büro für Ihre Tätigkeiten benötigen, können das Arbeitszimmer im Eigenheim problemlos steuerlich absetzen. So kann es vor allem bei Floristen vorkommen, dass Sie in Ihrem Blumenladen keine Möglichkeit haben, um Ihren Bürotätigkeiten nachzugehen. Wenn Sie Ihr Eigenheim für verwaltende Tätigkeiten nutzen und hierfür ein bestimmtes Zimmer verwenden, dann können Sie alle Ausgaben dafür steuerlich absetzen. Bei einem externen Büro können Sie auch Mietzahlungen, Nebenkostenabrechnungen und Büroausstattung steuerlich geltend machen.

Lernen Sie mit Fortbildungen dazu und setzen Sie die Kosten ab

Vor allem Floristen haben eine große Auswahl an Fortbildungen, um sich in verschiedenen Bereichen zu spezialisieren, von Hochzeitsfloristik über Trauerfloristik bis zu wirtschaftlichen Weiterbildungsmaßnahmen für Blumenhändler. Das Schöne ist, dass Sie all’ diese Kosten als Betriebsausgaben deklarieren und anrechnen lassen können.

Falls Sie selbst keine Zeit haben, um Fortbildungen zu besuchen, dann machen Sie Ihren Mitarbeitern eine Freude und schicken Sie diese zu einer Fortbildung, die sie interessieren könnte.

Leasing spart Gewerbesteuer

Selbstständige haben unter einer hohen Gewerbesteuer zu leiden. Diese kann effektiv durch Leasing verringert werden, da die Raten als steuerlich voll absetzbare Betriebsausgaben gelten. Ein Bankkredit stellt eine höhere finanzielle Belastung für Selbstständige dar.

 

Natürlich sind wir von Frisch vom Gärtner keine Steuerexperten, weshalb wir an dieser Stelle darauf hinweisen möchten, dass unsere Tipps lediglich Anregungen darstellen. Kontaktieren Sie bei speziellen Fragen gern Ihren Steuerberater oder einen Experten.

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Bronnen

  • https://www.blog.tillhub.de/steuertipps-f%C3%BCr-floristen
  • https://www.focus.de/finanzen/steuern/am-2-juli-endet-die-frist-20-steuer-tipps-fuer-selbststaendige_id_3823758.html
  • https://www.freiberufler-blog.de/die-15-besten-steuertipps-fuer-selbststaendige-und-freiberufler/